Deutsche Amazon-Händler auf dem US-Markt: Hürden + Chancen!

Man muss nicht zwangsläufig ein US-amerikanisches Unternehmen besitzen, um über Amazon auf dem US-Markt zu verkaufen. Allerdings kann es durchaus Vorteile bieten, sich als Deutscher zum Verkauf via Amazon in den USA für die Gründung eines US-Unternehmens zu entscheiden. Das gilt selbst dann, wenn man ausschließlich von Deutschland aus agieren möchte. Die Gründung funktioniert problemlos und schnell und US-Gesellschaftsformen bieten diverse Vorteile, sagt Max Karagoz vom Unternehmen ALTON.

Das ALTON Team unterstützt deutschsprachige Gründer dabei, Unternehmen mit US-amerikanischer Rechtsform wie die Limited Liability Company (LLC) oder die Corporation zu gründen. In den letzten Monaten beobachtet es ein verstärktes Interesse daran, die Leistungen des Teams für einen effizienten Verkauf via Amazon in den USA zu nutzen. Diese Interessen kann das ALTON Team bestens bedienen.

Expansionen ganz einfach mit Amazon

Als Händler, der sich für einen Kauf via Amazon entscheidet, ist es relativ einfach, sich neue, fremdsprachige Märkte zu erschließen. Einerseits ist eine virtuelle Expansion in andere EU-Staaten wie Frankreich, Italien und Spanien möglich. Andererseits bieten sich auch die nordamerikanischen Märkte USA und Kanada an, wobei in jedem Fall gilt: Die Expansion kann komplett virtuell erfolgen, wobei Amazon dem Händler in vielerlei Weise behilflich ist. Dennoch sollte man vorab überlegen, ob sich die Expansion lohnt. „Wer etwas verkauft, was bereits zahlreiche Händler in den USA verkaufen, hat als Verkäufer via Amazon von Deutschland aus eher schlechte Karten“, urteilt Max Karagoz. Je exklusiver das Produkt auf dem US-Markt ist, desto größer werden dagegen auch von Deutschland aus die Chancen.

Verkaufssteuer in den USA

Themen, mit denen sich Onlinehändler auseinandersetzen müssen und bei denen Amazon teils unterstützen kann, sind etwa die Themenbereiche Zoll und Steuern. Gerade die Themen Verkaufssteuer (Sales-Tax) und Use-Tax sind in den USA aktuell spannend. Germany Trade & Invest (GTAI) definiert die US-amerikanische Sales Tax als Steuer, die „beim Verkauf von beweglichen körperlichen Gegenständen ausschließlich innerhalb des jeweiligen Gebietes, in dem die Steuer gilt“, anfällt. Die Use Tax wird dagegen als Steuer „für die Benutzung, den Konsum oder die Aufbewahrung von solchen beweglichen körperlichen Gegenständen, auf die keine Sales Tax erhoben wird“, bezeichnet. Wie hoch die Sales- und die Use-Tax in den USA sind, regeln die einzelnen Bundesstaaten und teils auch Kommunen unterschiedlich. Eine einheitliche Regelung gibt es in den USA daher nicht, was Steuerfragen deutlich verkompliziert.

Das alles betrifft Onlineshops meistens aber eher wenig. Derzeit ist es nämlich noch immer so, dass Onlineshops sich auf ein Urteil des US Supreme Courts von 1992 berufen können. Laut des Urteils fallen weder Sales- noch Use-Tax an, wenn der Online-Verkäufer nicht im selben Bundesstaat ansässig ist wie der Käufer. Die Regelung soll geändert werden, was bisher aber noch nicht geschehen ist. Je nach Situation, in der ein Handel stattfindet, wird der Begriff „steuerlicher Nexus“ wichtig. Besteht ein sogenannter steuerlicher Nexus bei der Sales- und Use-Tax, wird der jeweilige Unternehmer bei Sales- und Use-Steuer steuerpflichtig. Frage ist, wann solch ein Nexus besteht. Auch das ist von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedlich geregelt. Je nach Bundesstaat besteht ein steuerlicher Nexus im Staat unter anderem, wenn das Unternehmen im Bundesstaat Lager und Verkaufsräume nutzt, wenn Verkaufsvertreter präsent sind oder wenn in lokalen Medien Werbung geschaltet wird.

Das ALTON-Beraternetz und die Gründerhilfe

Das US-Steuerrecht macht eine Beratung oftmals sinnvoll. Das ALTON Team kann deutschen Unternehmern, die über Amazon in den USA verkaufen möchten, dafür Kontakte zu kompetenten Steuerberatern vermitteln. ALTON ist selbst in Miami und Wiesbaden ansässig und hat sich im Laufe der Jahre in den USA mit exzellenten Steuerberatern und Rechtsanwälten vernetzt. Davon profitieren heute auch die ALTON Kunden.  

Darüber hinaus unterstützt ALTON seine Kunden bei der Gründung von US-Unternehmen (LLC und Corporation). Sich für die Gründung eines US-Unternehmens zu entscheiden, kann selbst dann sinnvoll sein, wenn man ausschließlich von Deutschland aus via Amazon in den USA verkaufen möchte. Sowohl LLC als auch Corporation bieten dem Gründer beschränkte Haftung und lassen sich ohne nachweisbares Kapital sowie auch als Einzelperson gründen.

Mit beiden Unternehmensformen kann man auch überlegen, die gegründete LLC oder Corporation als wirtschaftliche Grundlage zu nutzen, um in die USA überzusiedeln. Plant man mit seinem Unternehmen dann einen Verkauf, kann man Amazon natürlich auch an einem US-Standort als (zusätzlicher) Vertriebskanal nutzen. Auch das kann eine Möglichkeit sein, Amazon für seine Zwecke zu nutzen. Mit einem Standort in Deutschland oder in den USA via Amazon auf dem US-Markt verkaufen? Beides geht. Und ALTON kann Interessenten in beiden Fällen beraten.

Auch die deutsche GmbH kann von ALTON profitieren

Mit den bisher genannten Leistungen erschöpft sich das Angebot von ALTON für diejenigen Händler noch nicht, die über die US-amerikanische Plattform von Amazon in den USA verkaufen möchten. ALTON bietet auch Unternehmern Unterstützung, die bereits ein Unternehmen mit deutscher Rechtsform wie eine GmbH besitzen. Amazon USA definiert Auflagen für solche Unternehmen, damit sie auf der US-amerikanischen Plattform von Amazon verkaufen können. So verlangt der eCommerce Riese beispielsweise von den Händlern ein ausgefülltes W8-BEN Formular. Das W8-BEN Formular ist unter anderem ein Nachweis, dass sich der Unternehmer im Ausland befindet und von der Steuerpflicht in den USA befreit ist. Um das Formular korrekt auszufüllen, benötigt man eine sogenannte Employer Identification Number (EIN). Das ALTON Team unterstützt Kunden sowohl beim Antrag auf die EIN als auch beim Ausfüllen des W8-BEN Formulars.

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