Corporation vs. LLC – Was soll ich gründen?

Die Corporation und die Limited Liability Company (LLC) sind zwei US-amerikanische Rechtsformen für Unternehmen. Das ALTON Gründungsteam unterstützt Sie bei der Gründung beider Unternehmensformen. Allerdings ist oftmals nur die Corporation für Deutsche Gesellschafter, die ein US-Unternehmen gründen möchten, wirklich empfehlenswert. Aber warum?

Was sind LLC und Corporation?

Schauen wir uns die beiden US-Unternehmensformen zunächst einmal kurz an.

Corporation

Die Corporation ist die US-amerikanische Variante der Aktiengesellschaft. Allerdings gibt es deutliche Unterschiede zur deutschen AG. Eine deutsche AG eignet sich im Grunde nur für große Unternehmen. Dagegen kommt eine Corporation sogar für Einzelunternehmer in Betracht.

Bei der Corporation gibt es offizielle Organe und zwar:

  • das Board of Directors, das für grundsätzliche Unternehmensentscheidungen verantwortlich ist,
  • die Executive Officers, die Tagesentscheidungen fällen, und
  • das Sharholder Meeting, die Aktionärsversammlung der Corporation.

Allerdings können bei einer Corporation alle Organe des Unternehmens von einer einzigen Person besetzt sein. Der Einzelgründer ist dann sowohl das einzige Mitglied des Boards of Directors als auch der einzige Executive Officer.

LLC

Eine Limited Liability Company (LLC) gibt einem Unternehmer große Flexibilität bei der Ausgestaltung der Unternehmensstruktur. Offizielle Unternehmensorgane gibt es nicht. Die Geschäftsführung kann bei allen Unternehmensinhabern liegen (Member Management) oder aber bei einzelnen zum Manager ernannten Personen (Manager Management).

Ebenso wie die Corporation lässt sich auch die LLC von einem Einzelunternehmer gründen und führen. Bei der LLC geben US-Behörden zudem nicht vor, ob das Unternehmen als Körperschaft oder Personengesellschaft eingestuft wird. LLC-Unternehmer können die Einstufung im Prinzip frei wählen.

Gemeinsamkeiten der beiden Unternehmensformen

Wichtige Vorteile einer Firmengründung in US-Bundesstaaten wie Florida bieten Ihnen sowohl die Corporation als auch die LLC. Die mögliche Gründung durch Einzelunternehmer haben wir ja bereits genannt. Darüber hinaus bieten beide Unternehmensformen den Gründern beschränkte Haftung und geben Ihnen im Prinzip beide die Möglichkeit, Geschäfte des Unternehmens auch ausschließlich von Deutschland aus zu führen. Allerdings wird es spätestens jetzt Zeit, über einen Nachteil der LLC zu sprechen. Und der hängt mit der steuerlichen Einstufung der Gesellschaft in Deutschland zusammen.

Der große Nachteil für deutsche Gesellschafter

Die LLC hat einen großen Nachteil für deutsche Gesellschafter, die auch einen Sitz in Deutschland behalten möchten: die Einstufung der gegründeten LLC durch das deutsche Finanzamt. Für die deutsche Behörde ist die Einstufung der LLC durch die US-amerikanischen Behörden nämlich nicht bindend. Insofern kann es geschehen, dass die LLC in den USA als Personengesellschaft und in Deutschland als Körperschaft eingestuft wird. Das kann deutliche steuerliche Nachteile bringen.
Die Gründung einer LLC ist daher in der Regel nur dann sinnvoll, wenn beispielsweise ein Gesellschafter aus Deutschland seinen Lebensmittelpunkt in die USA verlegt und nicht mehr in Deutschland steuerpflichtig ist.

Unser Rat: Gründen Sie lieber eine Corporation. Möchten Sie dennoch die steuerliche Einstufung als Personengesellschaft haben, gehen Sie auf Nummer sicher und gründen eine Limited Partnership (LP- Kommanditgesellschaft) in Zusammenhang mit einer Corporation (ähnlich GmbH & Co. KG)



Wir von ALTON unterstützen unsere Kunden sowohl bei der Gründung einer LLC wie einer Corporation. Lassen Sie sich unverbindlich von uns beraten.

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