Mit einer Corporation in Deutschland agieren

Die Gründung einer Corporation ist nicht alleine dann eine Option, wenn man sich mit seinem Unternehmen auf dem US-Markt bewegen möchte. Auch Unternehmer, die ausschließlich eine Geschäftstätigkeit in Deutschland planen, können die Vorteile einer Corporation nutzen. Für die Gründung müssen sie nicht einmal in die USA einreisen, da ALTON auch ohne Anwesenheit des Gründers sämtliche Formalitäten erledigen kann. Ist die Corporation erst einmal entstanden, besitzt man offiziell eine US-Firma mit US-amerikanischem Standort und betreibt eine Niederlassung in Deutschland. Es gibt einige Bedingungen, die man als Besitzer einer Corporation erfüllen muss, wenn das Unternehmen ausschließlich in Deutschland aktiv ist. Aber diese Bedingungen sind mit Unterstützung einfach zu erfüllen.
US-Standort und Registered Agent

Die neu gegründete Corporation muss eine offizielle Firmenadresse in den USA besitzen. Sie dient etwa den US-Behörden als Postadresse des Unternehmens. Niemand verlangt jedoch, dass von dieser Adresse aus auch in irgendeiner Weise der Geschäftsbetrieb der Corporation organisiert wird. ALTON stellt seinen Kunden auf Wunsch eine offizielle Geschäftsadresse, die für US-Behörden erreichbar ist. Was die US-Behörden sehr wohl verlangen, ist die Existenz eines Registered Agents. Er ist der offizielle Ansprechpartner des Unternehmens für die US-Behörden und muss seinen Standort in dem Gründungsstaat haben. ALTON kann für seine ausschließlich in Deutschland aktiven Kunden neben der Postadresse einen Registered Agent stellen.

Die Apostille

Die Apostille ist die Beglaubigung einer offiziellen Urkunde, mit der diejenigen Staaten gegenseitig die Echtheit von Urkunden beglaubigen, die das Haager Übereinkommen Nummer 12 zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der diplomatischen Beglaubigung oder Legalisation unterschrieben haben. Zu diesen Staaten gehören die USA ebenso wie Deutschland. Bei einer in den USA gegründeten Corporation wird mit der Apostille die Echtheit der Gründungsurkunde im Ausland beglaubigt. Die Apostille ist notwendig dafür, dass die Corporation in Deutschland geschäftlich tätig werden kann.

Annual Report

Auch die in Deutschland tätige Corporation muss einmal jährlich einen „annual report“ erstellen. In diesem Report wird die Firmentätigkeit eines Geschäftsjahres dokumentiert. Er enthält also unter anderen Inhalten eine Aufstellung der Gewinne und Verluste, den Directors’ Report sowie ein Statement zu den operativen und finanziellen Aussichten des Unternehmens. ALTON ist seinen Kunden auf Wunsch beim „annual report“ behilflich.

Pflichten in Deutschland

Um mit der selbstständigen Niederlassung der Corporation in Deutschland tätig werden zu können, muss die Niederlassung beim Gewerbeamt angemeldet werden. Das ist sehr schnell erledigt. Oft ist zusätzlich ein Eintrag ins deutsche Handelsregister notwendig und eventuell muss zudem eine Konzession beantragt werden, abhängig von der Branche, in der das Unternehmen tätig werden soll. Das gilt etwa für Handwerksbetriebe, die an Gas- und Wasserrohrnetzen arbeiten, für Bewachungs- oder Taxiunternehmen.

Anruf- und Post-Weiterleitung

Post und Anrufe, die an der offiziellen Firmenadresse der Corporation in den USA ankommen, sollten nach Deutschland weitergeleitet werden, sodass der in Deutschland agierende Unternehmer beispielsweise zügig Informationen der US-Behörden für das Unternehmen erhält. ALTON bietet dafür verschiedene Weiterleitungspakete an, sodass Unternehmer mit einer Corporation in Deutschland stets auf dem Laufenden sind, wer in den USA sie und ihr Unternehmen erreichen möchte.

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